| 1. |
Auftragserteilung, abweichende Bedingungen
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| 1.1 |
Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Verträge, auf die die Vorschriften über den Kauf
nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB)
Anwendung finden. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge. Dies
gilt auch, wenn bei künftigen Aufträgen unserer Lieferer und Auftragnehmer (im Folgenden
auch „Verkäufer“) nicht nochmals ausdrücklich von uns auf die Anwendung dieser
Allgemeinen Einkaufsbedingungen hingewiesen wird. Sie gelten auch neben im Einzelfall
zusätzlich vereinbarten Sonderbedingungen. Abweichende Vereinbarungen sowie
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Abänderung dieser
Schriftformklausel. |
| 1.2 |
Nur schriftlich erteilte Aufträge sind verbindlich (einschließlich Telefax und Email). Dies gilt
auch für spätere Nebenabreden, Ergänzungen und/oder Änderungen. Der Verkäufer
bestätigt den jeweiligen Auftrag schriftlich. |
| 1.3 |
Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; anders lautende Bedingungen gelten
nicht, auch, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Etwas anderes gilt nur dann,
wenn wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Unsere Einkaufsbedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen die Lieferung / Leistung des Verkäufers
vorbehaltlos annehmen. Weder unterlassener Widerspruch noch Zahlung oder Annahme der
Ware stellen eine Anerkennung fremder Geschäftsbedingungen dar. |
| 1.4 |
Mehrlieferungen führen zu keiner stillschweigenden Vertragsänderung; sie sind nicht
gesondert zu vergüten, der Verkäufer kann sie jederzeit auf seine Kosten zurückfordern. Auf
unser Verlangen ist der Verkäufer verpflichtet, Mehrlieferungen unverzüglich
zurückzunehmen; in diesem Falle hat uns der Verkäufer die im Zeitraum zwischen Zugang
des Rücknahmeverlangens und der Abholung der Mehrlieferung entstehenden Lager- und
Erhaltungskosten zu ersetzen. Ist die Lieferung/Leistung für den Verkäufer ein
Handelsgeschäft und ist der Verkäufer mit der Rücknahme der Mehrlieferung im Verzug,
können wir diese nach unserer Wahl auch entsprechend § 373 HGB verwerten. |
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| 2. |
Pflichtverletzungen
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Es gelten die gesetzlichen Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, sofern nachfolgend nichts
anderes oder ergänzendes geregelt ist: |
| 2.1 |
Verspätung der Leistung |
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2.1.1
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Die in der Bestellung angegebenen Liefertermine und der Leistungsort sind verbindlich.
Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichend vereinbart, beginnen Lieferfristen
mit dem Datum der Bestellung. |
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2.1.2
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Um uns die erforderlichen organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen (z.B. Schaffung
von Lagerkapazitäten) zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, ist der Verkäufer ohne
unsere vorherige und schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, von den in der Bestellung
benannten Liefer-/Leistungsterminen bzw. -zeiträumen abzuweichen. Dies gilt auch für
eine vorzeitige Lieferung/Leistung. Maßgebend für die Einhaltung des Liefer-
/Leistungstermins bzw. -zeitraums ist der Eingang der Lieferung bzw. die Erbringung der
Leistung an dem von uns festgelegten Liefer-/Leistungsort |
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2.1.3
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Der Verkäufer hat uns unverzüglich unter Angaben von Gründen zu informieren, wenn
es zu einer Verspätung oder einem Ausbleiben der (auch teilweisen) Leistung kommt
oder kommen kann. |
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| 2.2 |
Mangelhafte Leistung
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2.2.1
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Der Verkäufer sichert zu (§ 276 Abs. 1 BGB), seine Lieferungen/Leistungen nach den
vereinbarten Spezifikationen, dem neuesten Stand der Technik, in handelsüblicher Art
und Weise zu erbringen und vor Auslieferung eine eingehende Funktions- und
Qualitätskontrolle durchzuführen.
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2.2.2
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Wir untersuchen die Ware am Bestimmungsort im Rahmen unseres Geschäftsganges.
Unsere Eingangskontrolle beschränkt sich auf offenkundige Mängel. Mängelrügen sind
rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 8 Werktagen nach Ablieferung erhoben werden.
Zahlungen bedeuten keinen Verzicht auf das Rügerecht. Beanstandete Ware nehmen
wir nur für Rechnung und Gefahr des Verkäufers ab und lagern sie in seinem Namen
ein.
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2.2.3
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Bei mangelhafter Leistung haftet der Verkäufer auch für Schäden, die uns im
ordentlichen Geschäftsgang vor der Verarbeitung der Waren durch nicht erkannte
Mängel der gelieferten Ware entstehen. Der Verkäufer stellt uns in diesem Falle von
Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
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2.2.4
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Der Verkäufer haftet insb. für Schutzrechtverletzungen, die sich bei vertragsgemäßer
Verwendung der gelieferten Sache ergeben.
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| 3. |
Schadensersatz und Freistellung von Ansprüchen Dritter
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| 3.1 |
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese
keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer
Erfüllungsgehilfen.
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| 3.2 |
Soweit der Verkäufer für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns
insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter (einschließlich angemessener
Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten, Auslagen, Gebühren, Steuern usw.
sowie angemessener Vorschüsse) umfassend freizustellen, wenn deren Ursache (im
Verhältnis zu uns) in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist.
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| 3.3 |
Werden wir von einem Dritten hinsichtlich der Lieferung/Leistung wegen vermeintlicher
Schutzrechtsverletzungen und/oder wegen Verletzung von Eigentumsvorbehalten oder
sonstigen dinglichen Berechtigungen an dem Gegenstand der Lieferung/Leistung in
Anspruch genommen, ist der Verkäufer verpflichtet, uns insoweit von diesen Ansprüchen
Dritter (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten,
Auslagen, Gebühren, Steuern usw. sowie angemessener Vorschüsse) umfassend
freizustellen.
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| 4. |
Gewährleistungsfristen
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Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Die Gewährleistungsfrist wird,
wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat, auf 10 Jahre verlängert.
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| 5. |
Transport/Verpackung
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| 5.1 |
Der Transport erfolgt ausnahmslos auf Kosten und auf Gefahr des Verkäufers. Die Gefahr
des Untergangs der Lieferung/Leistung geht erst auf uns über, wenn uns die
Lieferung/Leistung übergeben wurde oder wir diese abgenommen haben. Sämtlichen
Lieferungen ist ein Lieferschein in zweifacher Ausfertigung beizufügen, der unsere der
Bestellung zugrunde liegende Auftragsnummer, die gelieferte Ware, die Liefermenge, das
Liefergewicht und den vereinbarten Liefertermin bzw. -zeitraum bezeichnet. Erfolgt die
Lieferung ohne vollständigen Lieferschein, sind wir berechtigt, die Annahme der Lieferung zu
verweigern, es sei denn, dass dies aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles
treuwidrig ist.
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| 5.2 |
Die Kosten der Verpackung, Versand, Verzollung und Transportversicherung gehen zu
Lasten des Verkäufers. Durch mangelhafte Verpackung verursachte Beschädigungen der
Waren gehen zu Lasten des Verkäufers. |
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| 6. |
Abtretungen und Aufrechnung
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| 6.1 |
Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von keinem der Vertragspartner ohne
Einwilligung des anderen übertragen werden. Es steht uns jedoch frei, sie einer uns
verbundenen Gesellschaft abzutreten. Hierüber wird der Verkäufer von uns informiert. Für
diesen Fall wird dem Verkäufer das Recht eingeräumt, sich von dem Vertrag zu lösen.
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| 6.2 |
Die Aufrechnung des Verkäufers mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts durch ihn sind nur zulässig, sofern die Ansprüche des Verkäufers
unbestritten und fällig oder rechtskräftig festgestellt und fällig sind.
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| 7. |
Eigentumsvorbehalt
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Da die von uns bestellten Waren in der Regel durch Bearbeitung oder Verarbeitung in unsere
Erzeugnisse übergehen und ein etwaiger Eigentumsvorbehalt dadurch erlischt, müssen alle
Lieferungen an uns frei von derartigen Vorbehalten und Rechten Dritter (wie etwa Pfandrechte,
sonstige Gläubigerpositionen aus Forderungsabtretung oder Sicherungsübereignung oder
sonstiger Kreditsicherheiten, Forderungsverkauf, Mietkauf, Vorbehaltskauf usw.) erfolgen.
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| |
| 8. |
Unterlagen und Geheimhaltung
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| 8.1 |
Modelle, Werkzeuge, Druckvorlagen, Zeichnungen, Dokumente u.a., die wir zur Ausführung
eines Auftrages zur Verfügung stellen, bleiben unser Eigentum und sind geheimzuhalten. Sie
dürfen ohne unsere vorherige Genehmigung weder Dritten zur Einsicht oder Verfügung
überlassen, noch zur Herstellung von Waren für Dritte benutzt, noch vervielfältigt werden. Sie
sind uns nach Abwicklung des Auftrages unverzüglich zurückzusenden. |
| 8.2 |
Die Regelung in Absatz 1 gilt entsprechend für vertrauliche Informationen. |
| 8.3 |
Diese Geheimhaltungsverpflichtung ist an alle gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer und
sonstigen Dritten weiterzugeben, der der Verkäufer sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen
aus unserer Bestellung bedient. |
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| 9. |
Zahlung
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| 9.1 |
Die Preise sind Festpreise ausschließlich Umsatzsteuer. Soweit nicht ausdrücklich und
schriftlich abweichend vereinbart, werden Angebote, Kostenvoranschläge und sonstige
Preiskalkulationen des Verkäufers von uns nicht vergütet.
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| 9.2 |
Die Zahlung erfolgt nach Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung und Abnahme der
mangelfreien Ware - die Frist beginnt mit dem jeweils späteren Termin- innerhalb 14 Tagen
mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto.
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| 9.3 |
Bei jeder Bestellung erbitten wir gesonderte Rechnung in zweifacher Ausfertigung unter
Angabe unserer Bestellnummer. Die Zahlung der Rechnung erfolgt nur an den im Auftrag
vermerkten Auftragnehmer.
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| 10. |
Rücktritt und Kündigung
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Wir sind berechtigt, uns aus wichtigem Grund durch Rücktritt oder Kündigung vom Vertrag zu
lösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Verkäufer die eidesstattliche
Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben hat, die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des
Verkäufers betrieben wird und die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht innerhalb von 4
Wochen aufgehoben werden, ein nicht missbräuchlicher Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verkäufers gestellt wird oder das
Insolvenzverfahrens eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.
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| 11. |
Gerichtsstand, Erfüllungsort
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| 11.1 |
Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für die Zahlung ist Grevenbroich
sofern der Verkäufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist . Wir sind jedoch
nach unserer Wahl berechtigt, Ansprüche gegen den Verkäufer auch vor den für seinen
Geschäftssitz zuständigen Gerichten geltend zu machen.
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| 11.2 |
Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung ist die von uns jeweils angegebene
Empfangs -/Verwendungsstelle.
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| 12. |
Teilunwirksamkeit
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Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
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| 13. |
Maßgebliches Recht
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Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens
über den Internationalen Warenkauf.
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