Durch die Verabschiedung der Verordnung 2004/1935/EG (Aufhebung 89/109/EWG) und die Änderung der EG-Richtlinie 2002/72/EG durch die 2004/19/EG werden eine Reihe neuer Fragen aufgeworfen, deren Beantwortung für die Verpackungsindustrie von großem Interesse sind.
Mit einer zusätzlichen Verschärfung der bestehenden Situation muss gerechnet werden, wenn es auf der Ebene der Europäischen Union zu einer Festlegung von Migrationslimits basierend auf einem, von der EFSA (European Food Safety Authority) unterbreiteten Vorschlag kommt. Hier werden Migrationslimits von 10 ppb für nicht bewertete Substanzen, 50 ppb für nicht gentoxische Substanzen und weitere substanzspezifische Migrationslimits für bewertete Stoffe empfohlen.
Dies wird in der Konsequenz die Überprüfung einer Vielzahl von Substanzen im Packstoff auf ihren festgelegten SML hin notwendig machen. Letztendlich liegt es in der Verantwortung des Packmittelherstellers, Druckmuster aus seiner Produktion von unabhängigen, akkreditierten Instituten auf Konformität prüfen zu lassen.
Für eine sichere Anwendung unserer Lacke bieten wir eine fundierte technische Beratung. Mit unseren innovativen Lackentwicklungen im UV Bereich sollte es unseren Kunden auch in Zukunft möglich sein, die Konformität mit den geltenden Regularien für den indirekten Lebensmittelkontakt zu erreichen.
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Technische Merkblätter
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