TPE für Babyartikel mit höchsten Anforderungen

Die Sicherheit unserer TPE Kunststoffe für Babyartikel ist eines unserer wichtigsten Qualitätsmerkmale. Schließlich ist bei einigen der Produkte fürs Baby oder für das Kleinkind davon auszugehen, dass die Artikel während ihrer Nutzung in den Mund genommen werden. Die EU hat daher in ihrer Richtlinie 88/378/EWG festgelegt, dass sich Schwermetalle aus Spielzeug nur in solchen Mengen lösen dürfen, die für Kinder gesundheitlich unbedenklich sind. In der Norm DIN EN 71-3 „Sicherheit von Spielzeug Teil 3: Migration bestimmter Elemente“ wurden zur Umsetzung der Richtlinie für die verschiedenen Elemente Grenzwerte für die Extraktion aus Spielzeugmaterial festgelegt. Bei der Wahl von TPE-Werkstoffen, etwa für Rassel, Beißringe, Badespielzeug, Greiflingen, sollte u.a. auf Freiheit von Schwermetallen, Weichmachern, PAK und Nitrosamine geachtet werden.

So gelten seit Dezember 2015 (27.12.) neue, verbindliche Grenzwerte für PAK für alle in der EU vermarkteten Verbraucherprodukte und Spielzeuge. Nachdem in den vergangenen Jahren von Seiten vieler Bundes- und Länderbehörden sowie Verbraucherschutzorganisationen hohe Gehalte von als Krebs erzeugend eingestuften PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) in Spielzeug, Sport- und Haushaltsgeräten, Werkzeugen, Bekleidung etc. gefunden wurden, hat die Verordnung (EU) Nr. 1272/2013 festgelegt, „... dass Erzeugnisse, deren Gehalt an bestimmten PAK einen vorgegebenen Grenzwert überschreitet, nicht mehr für die allgemeine Öffentlichkeit in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie Teile enthalten, die bei normaler Verwendung mit der Haut oder der Mundhöhle in Berührung kommen“. Für Verbraucherprodukte beträgt dieser Grenzwert ein Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) für jede einzelne PAK-Verbindung. Für Spielzeug und Artikel für Kleinkinder oder Säuglinge wurde dieser Wert noch einmal gesenkt und darf 0,5 mg/kg nicht überschreiten. 

Umweltfreundliche TPE als Alternativen zu PVC & Silikon

Die SOFT EST.®-Compounds von ACTEGA DS enthalten keine PAK/PAH Komponenten. Darüber hinaus wurde zum Schutz von Müttern und ihrer Babys auf den Verzicht weiterer, als bedenklich geltender Chemikalien geachtet. So enthalten diese TPE-Compounds kein PVC, keine anderen, als problematisch geltenden Weichmacher, kein BPA, kein Silikon oder Latex. Sie sind zudem schwermetallfrei und je nach Bedarf und Anwendung mit Haftungseigenschaften auf anderen Kunststoffen ausgestattet.

Temperaturstabiles TPE zum Auskochen von Schnuller & Co

Gerade letzteres ist wichtig, da Babys sehr anfällig für alle potenziell krankmachende Keime und Viren reagieren. Daher ist alles, was mit der Haut oder den Schleimhäuten in Kontakt gerät, tunlichst sauber und keimfrei zu halten. Da hilft einerseits das Auskochen von Schnuller, Sauger der Babytrinkflasche und Co. oder das Übergießen mit heißem Wasser, was den Produkten, die aus TPE von ACTEGA DS gefertigt sind, nichts ausmacht, denn sie sind sterilisierbar. 

Eine weitere Möglichkeit Babyartikel mit einem fürsorglichen Zusatznutzen auszustatten, ist die antimikrobielle Additivierung unserer SOFT EST.® TPE Compounds. Die antimikrobiellen Eigenschaften werden während des Compounding-Prozesses eingebracht. Dadurch beschränkt sich die keimabweisende Wirkung nicht nur auf die Oberfläche, sondern gilt für das komplette Produkt bzw. die Fläche, die aus dem Thermoplastischen Elastomer gefertigt wurde. Das heißt auch, dass Einwirkungen von außen, wie Kratzer, starker Gebrauch oder Abnutzung diese Eigenschaften über einen gewissen Zeitraum nicht beeinflussen.

Tests in Anlehnung an die JIS Z 2801 und die ISO 22196:2007 zeigen, dass der antimikrobielle Schutz eine Wirksamkeit von 99,9 Prozent aufweist. Damit bleiben die Griffe der Babywanne, die Anti-Rutsch Noppen des Kindertoilettensitzes, aber auch die Brustpumpe der Mutter stets keimfrei und sicher.

Ein weiteres Hauptaugenmerk des Materialherstellers muss auf Migrationsarmut, Lebensmittelkonformität und Sicherheit gelegt werden. Genau diese Merkmale wurden bei der Komposition der SOFT EST.®  TPE-Rezepturen für den Babymarkt streng berücksichtigt. ACTEGA DS kann versichern, dass alle Produkte, die mit Lebensmitteln in Verbindung kommen - z.B. Babytrinkflasche, Babylöffel, Breischüssel und Besteck -, der EU-Verordnung 10/2011 entsprechen und den höchsten Ansprüchen an Sauberkeit, Hygiene und Reinheit gerecht werden. 

Hier gelangen Sie zu unseren Produkten

Alle Produkte ansehen

Alle löschen