ACTEGA verzichtet auf Bisphenol A (BPA) UND EPOXYSILAN IN KLEBSTOFFEN

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ACTEGA wartet nicht auf Gesetzgebung, sondern stellt ihr ACTEbond® Klebstoff-Sortiment zum Schutz der Verbraucher proaktiv und konsequent um.

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​​​​​​​Im täglichen Umgang mit Lebensmitteln ist die Verpackung für den Verbraucher meist nebensächlich. Natürlich erwarten Konsumenten, dass Lebensmittel sicher verpackt sind. Der mögliche Übergang von chemischen Inhaltsstoffen der Verpackung auf das Lebensmittel steht dabei im Fokus. Dabei kommen viele Einflussfaktoren wie Temperatur, chemische und physikalische Struktur der Moleküle sowie die Kontaktdauer zwischen Lebensmittel und Verpackung zusammen.

Auf Grund der Kontaktzeit, welche je nach Lebensmittelverpackung und Inhalt auch mehrere Jahre betragen kann, stellen die Verpackungen hinsichtlich des Übergangs von chemischen Inhaltsstoffen besonders im Zentrum der Aufmerksamkeit.

​​​​​​​Die Beschichtung von beispielsweise Konservendosen mit Epoxidharzen hat lange Tradition, um die Lebensmittel bei langer Lagerung vor Kontamination zu schützen und haltbar zu halten.

Bisphenol A
​​​​​​​ist ein Ausgangsmaterial für eine Beschichtung aus Epoxidharz.

BPA weist bei langfristiger Aufnahme im Tierversuch eine hormonähnliche Wirkung auf, die beispielsweise die Fruchtbarkeit negativ beeinflussen kann. Eine gesundheitsschädliche Wirkung für Menschen wurde jedoch, unter anderem auf Grund der geringen Aufnahmemengen, bislang nicht nachgewiesen. Durch die Europäische Chemikalienagentur ECHA wurde BPA, auf Grund der identifizierten hormonell schädigenden Eigenschaften, auf die Liste besonders besorgniserregender Substanzen aufgenommen. 

In Europa ist BPA bereits seit 2011 für Trinkgefäße und Flaschen für Säuglinge und Kleinkinder verboten. Weitere gesetzliche Einschränkungen für BPA in Lebensmittelverpackungen werden in EU und in der Schweiz bereits diskutiert. In Frankreich ist der Einsatz von BPA bei Getränkedosen seit 2014 aus Verbraucherschutzgründen nicht mehr erlaubt. 

Am 01. Oktober 2020 hat Deutschland bei der ECHA die Absicht zur Beschränkung von BPA bekannt gegeben. Das Beschränkungsdossier wird nun bis Oktober 2021 erarbeitet und bei der ECHA eingereicht. 

Ein Lack / Kleber ohne BPA als Ausgangsstoff wird als BPA-NI (BPA non-intent) bezeichnet. Das heißt, dass BPA nicht absichtlich zum Produkt hinzugefügt wird. In der Rezeptur werden nur Rohstoffe eingesetzt, bei denen die Abwesenheit von BPA in Konformitätserklärungen bestätigt ist.

Epoxysilane
​​​​​​​z.B. GLYMO und GLYEO

Ein weiteres Beispiel für Substanzen in diesem Fokus sind die Haftvermittler GLYMO und GLYEO, die in Lebensmittelverpackungen verwendet werden. Diese beiden Substanzen gehören zu den Epoxysilanen und sind auf Grund ihrer Eigenschaften in vielen Produkten zur Herstellung von Verpackungen im Lebensmittelkontakt zu finden. 

Im Jahr 2017 hat die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) GLYMO ([3‐(2,3‐epoxypropoxy)propyl]trimethoxy silane) als potenziell genotoxisch eingestuft. Durch die sehr geringe Exposition sieht die EFSA derzeit keinen Anlass für Sicherheitsbedenken.

Durch die EU wird an einem gesetzlichen Rahmen zur Verwendung von GLYMO und ähnlichen Epoxysilanen gearbeitet. Bislang wurde dazu kein offizieller Entwurf veröffentlicht.  Aber es ist möglich, dass GLYMO und ähnliche Epoxysilane in Zukunft weiter reguliert werden.

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​​​​​​​Entwicklung der bearbeiteten lebensmittelrechtlichen Bestätigungen über die letzten Jahre bei ACTEGA Rhenania.

FAZIT

Für uns als Hersteller von Produkten für den Lebensmittelsektor ist es das wichtigste Anliegen, die höchsten Sicherheitsstandards für die Verbraucher sicherzustellen. 

Daher ist es eine unserer Kernkompetenzen im Lebensmittelrecht immer auf dem aktuellsten Stand zu sein. 

Deshalb verzichten wir bereits jetzt auf den Einsatz von Substanzen, bei denen die Verbraucher-Sicherheit nicht einwandfrei geklärt ist.

Lesen Sie hier, was ACTEGA-Klebstoffe für Standbodenbeutel auszeichnet.

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Die ACTEbond Klebstoffe verzichten auf den Einsatz von Bisphenol A und Epoxysilanen und bieten somit schon heute einen klaren Vorteil bei der Lebensmittelsicherheit.

Carolin Bucher Master of Engineering Food Economy, EHSQ / Regulatory Affairs

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