PPWR im Fokus – Sind Barrierebeschichtungen für die neuen Anforderungen gerüstet?
26. August 2026
Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU 2025/40, Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) trat im Februar 2025 in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026. Sie markiert die umfassendste Neugestaltung der Verpackungsvorschriften in Europa seit Jahrzehnten. Die Verordnung richtet die Branche konsequent auf eine Kreislaufwirtschaft aus – mit strengeren Anforderungen an die Recyclingfähigkeit, klaren Beschränkungen für besorgniserregende Stoffe sowie verbindlichen Zielen zur Abfallvermeidung. Oliver Kalmes, Global Barrier Manager Paper & Board bei ACTEGA, erläutert, was dies in der Praxis bedeutet und wie Barrierebeschichtungen dazu beitragen, diese Anforderungen zu erfüllen.
Frage 1: Was macht die PPWR für die Branche so bedeutend?
Die PPWR ist von besonderer Bedeutung, weil sie einen grundlegenden Wandel von einem linearen Verpackungsmodell hin zu einem kreislauforientierten Ansatz markiert. Der Fokus liegt stärker auf der Entwicklung von Verpackungen für die Wiederverwendung, das Recycling und die Rückgewinnung von Materialien. Gleichzeitig verfolgt die Verordnung das Ziel, schädliche Stoffe wie PFAS und Schwermetalle aus Verpackungen zu eliminieren.
Darüber hinaus führt die Verordnung einen umfassenden Rechtsrahmen ein, der Aspekte wie Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und die Beschaffung von Rohstoffen abdeckt. An die Stelle bislang fragmentierter nationaler Regelungen treten harmonisierte Anforderungen, die in allen EU-Mitgliedstaaten gelten. Zudem definiert die PPWR ambitionierte Ziele zur Abfallvermeidung: Das Pro-Kopf-Aufkommen an Verpackungsabfällen soll gegenüber dem Niveau von 2018 bis 2030 um 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % reduziert werden.
Frage 2: Das ist ein tiefgreifender Wandel und setzt Unternehmen erheblich unter Druck, sich schnell anzupassen. Wo sehen Sie die größten Herausforderungen für Unternehmen bei der Umsetzung der PPWR?
Eine der größten Herausforderungen ist der ambitionierte Zeitplan: Zentrale Anforderungen der PPWR treten bereits ab dem 12. August 2026 in Kraft. Unternehmen müssen ihre Verpackungsportfolios, Lieferketten und Compliance-Prozesse in kurzer Zeit anpassen und dabei weiterhin die hohen Anforderungen an Leistung und Funktionalität erfüllen.
Besonders anspruchsvoll ist Artikel 5 der Verordnung, der den Einsatz besorgniserregender Stoffe, einschließlich PFAS und Schwermetallen, einschränken wird. Dadurch sind Unternehmen gezwungen, langjährig etablierte Hochleistungsmaterialien durch sicherere Alternativen zu ersetzen. Gleichzeitig muss die Materialforschung und -entwicklung beschleunigt werden, damit neue Lösungen sowohl den Nachhaltigkeitsanforderungen als auch den funktionalen Ansprüchen moderner Verpackungen gerecht werden.
Frage 3: Lassen Sie uns näher auf Artikel 5 eingehen. Was genau schreibt dieser vor, und welche Auswirkungen hat er auf Verpackungshersteller?
Artikel 5 befasst sich mit besorgniserregenden Stoffen in Verpackungen, insbesondere mit PFAS und Schwermetallen. Ab August 2026 gelten für Lebensmittelverpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, konkrete Grenzwerte für PFAS: 25 Parts per Billion (ppb) für einzelne PFAS, 250 Parts per Billion für die Summe aller PFAS sowie 50 Parts per Million (ppm) einschließlich polymerer PFAS. Diese Grenzwerte sollen die mit PFAS verbundenen Umwelt- und Gesundheitsrisiken reduzieren und werden die Branche dazu zwingen, sich von etablierten PFAS-basierten Lösungen zu verabschieden.
Darüber hinaus begrenzt Artikel 5 die Gesamtkonzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom auf maximal 100 Milligramm pro Kilogramm. Für Verpackungshersteller entsteht dadurch ein unmittelbarer Handlungsbedarf, alternative Materialien zu entwickeln und zu qualifizieren. Gleichzeitig bietet dies jedoch auch Chancen: die Möglichkeit, durch Innovation Funktionalität, Produktsicherheit und Recyclingfähigkeit deutlich stärker miteinander in Einklang zu bringen.
Frage 4: Diese Veränderungen werden die Branche zweifellos nachhaltig prägen. Wie hat sich ACTEGA auf diese Entwicklungen vorbereitet? Und wie unterstützt die ACTEGA ihre Kunden dabei, die Herausforderungen zu meistern und die Chancen zu nutzen, die sich aus Artikel 5 ergeben?
ACTEGA hat bereits frühzeitig mit den Vorbereitungen begonnen und dabei einen proaktiven Fokus auf Innovation, Zusammenarbeit und Nachhaltigkeit gelegt. Unsere Barrierelacke werden bereits ohne bewusst zugesetzte PFAS formuliert und unterstützen Kunden dabei, die Anforderungen von Artikel 5 zu erfüllen. Gleichzeitig legen wir großen Wert darauf, die Recyclingfähigkeit von Verpackungslösungen kontinuierlich zu verbessern. Darüber hinaus haben wir umfassend in unsere eigenen analytischen Kompetenzen investiert, auch wenn die eigentliche PFAS-Analytik extern durchgeführt werden muss.
Ebenso wichtig ist die enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden bei der Entwicklung anwendungsspezifischer Lösungen. Dazu gehört auch die Unterstützung beim Umstieg von PE-beschichteten Kartonlösungen auf wasserbasierte Barrierelacke. So lassen sich die erforderlichen Barriereeigenschaften erhalten und gleichzeitig die Recyclingfähigkeit sowie die Kreislauffähigkeit der Verpackungen verbessern.
Frage 5: Es klingt, als verstehe sich ACTEGA in diesem Wandel tatsächlich als Partner und nicht nur als Lieferant. Sehen Sie über die reine Compliance hinaus auch einen Innovationsschub für die Branche durch die PPWR?
Ja, absolut. Die PPWR ist ein klarer Innovationstreiber, da sie die gesamte Branche dazu anregt, sowohl Materialien als auch Produktionsprozesse neu zu denken.
Ein vielversprechendes Entwicklungsfeld sind vollständig biobasierte Barrierelacke. Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, die wirtschaftlich tragfähig, ökologisch verantwortungsvoll und darauf ausgelegt sind, ihre Auswirkungen auf natürliche Lebensräume zu minimieren. Darüber hinaus beschleunigt die Verordnung den Wandel der gesamten Verpackungsindustrie hin zu sichereren und nachhaltigeren Verpackungslösungen.
Frage 6: Nachdem wir nun die regulatorischen Anforderungen beleuchtet haben, sprechen wir über eine der wichtigsten Lösungen zur Bewältigung dieser Herausforderungen: Barrierelacke. Können Sie die Funktionen der Barrierebeschichtungen von ACTEGA erläutern und erklären, wie sie die Nachhaltigkeitsziele der Branche unterstützen?
Die Barrierebeschichtungen von ACTEGA sind darauf ausgelegt, die Funktionalität von Verpackungen zu verbessern und gleichzeitig die Recyclingfähigkeit des entsprechenden Substrats zu erhalten. Sie schützen vor äußeren Einflüssen, ohne den Recyclingprozess zu beeinträchtigen. Unsere wasserbasierten ACTGreen® Barrier Coatings werden zudem ohne bewusst zugesetzte PFAS formuliert. Sie wurden als Alternative zu PE-beschichteten Kartonlösungen entwickelt und bieten eine vergleichbare Leistungsfähigkeit. Gleichzeitig ermöglichen sie rezyklierbare Anteile von über 95 %.
Letztlich besteht das Ziel darin, Kunden dabei zu unterstützen, die Anforderungen der PPWR zu erfüllen und es ihnen zu ermöglichen, sich gleichzeitig als Vorreiter für nachhaltige Verpackungsinnovationen im Markt zu positionieren.
ACTGreen® Barrier Coatings
Diese Produktreihe umfasst sowohl wasserbasierte Barrierelacke als auch wässrige TPE-Dispersionen (YUNICO®) für verschiedene Anwendungen und Einsatzzwecke.
Wie ACTEGA der PPWR erfolgreich begegnet
ACTEGA gestaltet die Zukunft nachhaltiger Verpackungen aktiv mit. Mit innovativen Lösungen, globalem Regulierungs-Know-how und Blick auf die PPWR unterstützen wir den Wandel zur Kreislaufwirtschaft über verschiedene Verpackungsarten hinweg.